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krea[K]tiv

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Frequently
asked
questions

Hier findest Du eine Liste mit den an uns meistgestellten Fragen sowie unsere Antworten dazu.
Zu einer weiteren Liste zu den Themenbereichen Verträgen und soziale Absicherung kannst Du im internen Bereich einsehen. (Mitgliedschaft erforderlich)

Der Name setzt sich zusammen aus kreativ und aktiv- wir Kreativen wollen aktiv unsere Zukunft mitgestalten. Kreativ und Aktiv!

Aus einer FB-Gruppe, in der wir uns ausgetauscht und unterstützt haben, als wir durch Corona plötzlich nicht mehr arbeiten konnten und durften! Wir haben dann schnell gemerkt, dass wir mehr sein wollen: ein aktiver und schlagkräftiger Verband mit vielen Mitgliedern.

In dem Du Dich mit der Agentur in Verbindung setzt (email, Homepage). Meistens stehen die Anforderungen auf der Website der Agentur, welches Material (Lebenslauf, Aufnahmen, Fotos, etc.) Du hinschicken sollst.

Du kannst Dich mit Kolleg:innen austauschen.
Du kannst z.B. auf einer Seite wie Operabase nachschauen, von wem andere Künstler:innen vertreten werden.
Du kannst an Deinem Theater nachfragen, mit welchen Agenturen zusammengearbeitet wird.
Du kannst Mitglied bei krea[K]tiv werden und Dich an uns wenden.
Du kannst im Forum „jeunesse-backstage“ vorbeischauen.

Ja, indem Du Dir ein Netzwerk von Dirigent:innen, Regisseur:innen und Casting Direktor:innen aufbaust. Allerdings ist dies mit einer Agentur wesentlich einfacher, weil die Agenturen meistens schon einen Draht zu den Opernhäusern haben und man Dich so leichter „vermitteln“ kann.
Wenn Du gut vernetzt bist- also viele Kontakte in der Musik-Theaterwelt hast, ja.
Aber es ist einfacher mit einer Agentur.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf

 

A1 ist eine Bescheinigung. Du brauchst sie, wenn Du in mehreren EU-Staaten arbeitest. Mit ihr kannst Du nachweisen, dass Du sozialversichert bist und Deine im Ausland verdienten Gagen im Inland anrechnen lassen.
“Grundsätzlich gelten für alle Personen die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie arbeiten. Sind Arbeitnehmer*innen nur vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedsland tätig (sogenannte Entsendung), gilt jedoch ausnahmsweise weiterhin das Recht des Entsendestaats. Mit einer A1-Bescheinigung können Arbeitnehmer*innen und andere Erwerbstätige nachweisen, ob sie dem Recht des Wohnstaates (Entsendestaates) oder den Vorschriften eines ausländischen Staates unterliegen.
Die A1-Bescheinigung dokumentiert in diesen Fällen, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Recht unterliegt.
Wer in mehreren Mitgliedstaaten arbeitet, benötigt die A1-Bescheinigung ebenfalls.
Der Vorteil: Eine gleichzeitige Beitragszahlung in mehreren Mitgliedstaaten und ein Wechsel zwischen den Sozialversicherungssystemen werden dadurch vermieden.
Für Arbeitnehmer*innen und verbeamtete Personen ist der Antrag vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zu stellen. Selbständige müssen sich direkt an die für den Antrag zuständige Stelle wenden.”
Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, wie die betroffene Person krankenversichert ist.

Bei der Krankenkasse: Sie ist für alle Personen zuständig, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig, familien- oder pflichtversichert sind. Gleiches gilt für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und über eine private Zusatzversicherung verfügen.

Bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV): Personen mit einer berufsständischen Versorgung stellen hier ihren Antrag. Dies gilt auch, wenn Sie ausschließlich über eine private Krankenversicherung verfügen.

Beim zuständigen Rentenversicherungsträger: Wer nicht gesetzlich krankenversichert und auch nicht berufsständisch versorgt ist, beantragt die A1-Bescheinigung bei seinem Rentenversicherungsträger. Dies gilt für Personen, die ausschließlich über eine private Krankenversicherung verfügen.

Beim GKV-Spitzenverband: „Für Personen, die gewöhnlich in mehr als einem Mitgliedstaat beruflich tätig sind (so genannte „Gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit“*) wird der Antrag beim zuständigen Träger des Wohnstaats gestellt. In Deutschland ist das der GKV-Spitzenverband (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, DVKA). Auf das Krankenversicherungsverhältnis kommt es bei Mehrfacherwerbstätigen nicht an.

*Von einer „gewöhnlichen“ Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ist auszugehen, wenn die Tätigkeit mindestens an einem Tag pro Monat oder fünf Tagen pro Quartal auch in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird.”

Quelle: Deutsche Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html

Der Betriebsrat vertritt die Belange aller Angestellten des Theaters gegenüber der Theaterleitung. Die Ensemblevertretung vertritt insbesondere alle Solist:innen am Haus und kann noch genauer auf Probleme oder Anliegen der Kolleg:innen eingehen.  Diese erklären und als “puffer” mit der Theaterleitung in Dialog gehen.

Es ist eher nicht üblich, und auch nicht sinnvoll, denn hier koordinieren sich ja Musik und Bühne.
Wieviel Stimme gebe ich?
Was höre ich?
Werde ich gehört?
Wann komme ich in Aktion aus der Puste?
Wie koordiniere ich Szene und Gesang?
Was braucht das Orchester, der/die Dirigent*in von mir?
Wenn du krank bist bzw nicht fit, kannst du natürlich markieren.

 

Dass du nur in einem Land (entweder Wohnsitzstaat oder Tätigkeitsstaat) Steuern auf deine Einkünfte zahlen musst.

Jedes Theater ist anders, manche mögen es nicht, ungefragt geduzt zu werden.

Generell schon. Auf der Bühne ist es untersagt, außer es gehört zur Inszenierung.

Hier gibt es keine einfache Antwort.
Stell dir vor, dass du einen Marathon vorbereitest- was brauchst du, damit du ans Ziel kommst?
Die Abfolge der Endproben erlaubt durchaus, dass du deine Kräfte einteilen kannst.
Bei den Bühnenproben kannst du gelegentlich markieren, stimmlich und auch körperlich.
Gerade bei Wiederholungen.
Bei der Klavierhauptprobe musst du nicht aussingen- ausspielen, in dieser Probe liegt der Fokus auf den Gewerken.( Licht, Bühnenbild, Kostüm, Maske)

 

Ja.

Im KBB- dem künstlerischen Betriebsbüro und in der Personalabteilung.

Du solltest im Betriebsbüro abfragen, wie das Theater generell zum Thema Haustiere steht (Hausordnung). Wenn es grundsätzlich erlaubt ist, solltest du dich ggf. mit deinen Kolleg*innen absprechen.( Allergien/Phobien)

Wenn Dir etwas konkret unangenehm ist, sprich die betreffenden Personen an.
Wenn es um einen generellen Mangel an Hygiene in Maske/Garderobe geht, kannst Du Dich an die Produktionsleitung oder an das Betriebsbüro wenden.

Schreib uns eine Mail an vorstand@kreaktiv.art oder kontakt@kreaktiv.art und wir laden Dich zu einem Treffen ein, um Dich und deine Ideen kennenzulernen.

Du kannst Dich an Themis wenden, einer extra für Theater eingerichtete Vertrauensstelle, oder an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Ja. Außer Du bist erkrankt, dann solltest Du mit dem/r Dirigent*in besprechen, ob es Sinn hat zur Probe zu kommen, oder nicht.

Auch hier gilt; es gibt keine feste Regel.
Am besten besprichst Du solche Fragen mit den betreffenden Kolleg*innen.

Probenkleidung stellt das Theater.

Am besten besprichst Du Dein Unbehagen direkt mit dem RegieTeam. Versuche Dein Problem sachlich und konstruktiv zu benennen. Besprich es in 2. Instanz dann mit der Ensemblevertretung oder der Intendanz.

Nein. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung allen Beteiligten.

Nein. Allerdings kannst Du sie in Deiner Steuererklärung als “Kosten für Bewerbung” angeben.

Es gibt eine Gruppe “Gastspielwohnungen” auf Facebook. Viele Theater haben auch eine Liste von Wohnungen oder spezielle Theaterwohnungen. Sonst die üblichen Portale wie airbnb o.ä.. Meistens hat das KBB auch eine Liste mit Wohnungen vorliegen. Es lohnt sich immer da nachzufragen.

Weil wir unseren Mitgliedern für ihren Mitgliedsbeitrag damit Spezialangebote zu wichtigen Themen machen möchten.

 

Ja- wenn Du Mitglied im Verein bist, besteht die Möglichkeit, Dich auch für alle Workshops anzumelden bzw. im internen Bereich die Aufzeichnungen nachzuhören.

Da es sich bei den Werbungskosten um Ausgaben aus nichtselbstständiger Tätigkeit handelt, hat dieser Begriff für Selbstständige und Kleinunternehmer keine Bewandtnis. Allerdings sind die meisten Ausgaben, die von Angestellten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, auch für Selbstständige abzugsfähig. Wie geht das? Nun, dieser Umstand erscheint nur auf den ersten Blick ein wenig verwirrend. Schaut man sich die Thematik näher an, stellt man schnell fest, dass es sich bei Selbstständigen lediglich um einen anderen Begriff handelt. Siehe : https://sevdesk.de/lexikon/werbungskosten/#selbststaendige-und-kleinunternehmer

Werbungskosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit. Siehe https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten.html