Die EU macht Tarifverträge für Freischaffende Künstler*innen möglich!
Über die rechtlich uneindeutige Stellung der Gäste am Theater hat krea[K]tiv – musiktheater stands up e.V. des Öfteren berichtet.
Ob nun als Dienstverpflichtete (Sänger*innen), oder als Werkverpflichtete (Regie-Choreo):
Gäste werden meist nur in Ausnahmefällen als „Arbeitnehmer*innen“ gesehen
Das bringt erhebliche Nachteile mit sich.
In der Pandemie führte dies geradewegs für 1000e zu ungeheuren Ausfällen und damit sofort auch in eine existenzielle Katastrophe.
Der Hinweis auf die „rechtlich nicht eindeutige Lage“ führte massenhaft dazu,
dass Gäste weder in Kurzarbeit genommen wurden, noch andere Leistungen in Anspruch nehmen konnten
Bei den Coronahilfen lief es dann genau andersherum.
Hier verursachte nun die vermeintliche Nähe zur Arbeitnehmereigenschaft,
dass eben dieselben Gäste wieder durchs Netz fielen.
Dass wir uns in Verbänden wie krea[K]tiv – musiktheater stands up e.V. versammelt und uns gemeinsam für die betroffenen Künstler*innen eingesetzt haben,
schuf Aufmerksamkeit und hat zu einer Sensibilisierung für diese Themen bei Politik und Verwaltung geführt
Diese Arbeit trägt nun erste Früchte!
Ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu Tarifverträgen für Gäste ist nun zumindest rechtlich beiseite geräumt.
Die EU Kommission stellte klar, dass als selbständig geltende Künstler*innen sich theoretisch in Verbänden zusammenschließen können.
Sie dürfen Tarifverträge über ihre Arbeitsbedingungen abschließen.
Bislang war dies aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht möglich, obwohl die Idee ist nicht ganz neu war:
In § 12a des deutschen Tarifvertragsgesetzes war der Weg zu Tarifverträgen im nationalen Recht schon lange für sogenannte „arbeitnehmerähnliche Personen“ vorgesehen, allein das EU-Recht stand jedoch hier im Weg. Das ist nun vorbei.“
Die EU Kommission hat die Gruppe der Freischaffenden als besonders schutzwürdig erkannt und ein Machtwort gesprochen.
Wie können wir das in die Praxis überführen?
Ein Rechtsgutachten muss klären, wie diese Regelungen rechtlich und strategisch am besten umzusetzen sind.
Um dann endlich den Flickenteppich der schlechten und benachteiligenden Klauseln in den Verträgen abzuschaffen-
auch um das Überleben einer ganzen künstlerischen Berufsgruppe in veränderten Zeiten zu gewährleisten.
Wir als krea[K]tiv haben uns zur Aufgabe gemacht, diese Veränderung ganz praktisch anzustoßen.
Das Gutachten ist eine große Hilfe für die Tarifparteien,
Tarifverhandlungen zu einem „Tarifvertrag Gast“ aufzunehmen.
Wir werden so in die Lage versetzt, eine wesentlich aktivere Rolle bei künftigen Verhandlungen des Deutschen Bühnenvereins mit GDBA, VdO und BFFS zu spielen.
Ein Rechtsgutachten kostet zwischen 20-30.000 €
Unser aller bescheidenes Vereinsvermögen soll und darf dafür nicht gänzlich aufgebraucht werden.
krea[K]tiv – musiktheater stands up e.V. sucht Unterstützer*innen für die Finanzierung dieses Rechtsgutachtens!
Beiträge neuer Mitglieder,
natürlich auch Spenden, sowie ein Crowdfunding können uns helfen die nötigen Mittel aufzubringen.
Verwendungszweck: #faktenschaffen
krea(k)tiv Musiktheater
DE45 8306 5408 0004 2924 56
Skatbank Altenburger Land
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